Zusammenarbeit mit den Eltern
Die Zusammenarbeit zwischen Familie und uns als Tagespflegepersonen ist für das Wohlbefinden und die gesamte Entwicklung aller Beteiligten besonders wichtig. Dazu gehören natürlich auch Absprachen und Beratungen.
Die Trennungsängste, die in der ersten Zeit entstehen können, können sowohl bei Kindern als auch bei den Eltern auftauchen.
Besonders wichtig ist es uns, die Probleme, Sorgen und Fragen der Eltern sehr ernst zu nehmen und sie zu unterstützen.
Es besteht jederzeit die Möglichkeit, persönliche Interessen der Eltern bezüglich der Entwicklung oder spezieller Entwicklungsziele der Kinder in einem Gespräch (z. B. Tür- und Angelgespräche) mit mir zu besprechen.
Darüber hinaus bieten wir den Eltern an, bei Bedarf einen Gesprächstermin mit uns zu vereinbaren, bei dem wir ausführlich den aktuellen Entwicklungsstand des Kindes besprechen können.
Eine offene und vertrauensvolle Haltung der Eltern uns gegenüber wäre sehr wünschenswert. Dies erleichtert uns die Arbeit mit ihren Liebsten ungemein.
Schweigepflicht und Datenschutz
Als Tagespflegeperson unterliegen wir der Schweigepflicht sowie dem Datenschutz. Aufgrund des besonderen Näheverhältnisses im Rahmen der Tagespflege kommt es zwangsläufig zu Einblicken der Tagespflegeperson in die private und familiäre Situation des Kindes und seiner Eltern, und umgekehrt. Zu berücksichtigen ist hierbei, dass gemäß Art. 6 Abs. 1 GG die Familie besonders geschützt ist. Zudem trägt das Grundgesetz mit zahlreichen Regelungen dem Schutz der Privatsphäre Rechnung.
Digitale Fotos der Kinder, Dokumentationen und Unterlagen werden von uns sicher aufbewahrt. Dokumente auf dem PC sind mit einem Kennwort geschützt.